Gemäß § 6 Abs. 5 HygMedVO NRW muss das medizinische Fachpersonal mit der Qualifikation zur Hygienebeauftragten Gelegenheit zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Hygiene gegeben werden. Die Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL bietet einen 3-Unterrichtseinheiten umfassenden eRefresher-Kurs zur Erfüllung der regelmäßigen Fortbildungspflicht an.