Ambulante Palliativversorgung beinhaltet, dass schwer- und schwerstkranke Patientinnen und Patienten in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung sowohl medizinisch als auch pflegerisch betreut werden. Damit kann ihnen ein würdevolles Sterben mit möglichst wenig Schmerzen ermöglicht werden. Ziele sind die Erhaltung der Lebensqualität durch Linderung der Beschwerden und Steigerung des Wohlbefindens. Um diese Ziele zu erreichen, ist die Einbeziehung der An- und Zugehörigen in die palliative Begleitung ein wichtiger Eckpfeiler. Nach dem Tod der Patientin oder des Patienten hört die Fürsorge für die Hinterbliebenen nicht auf. An den persönlichen Wertvorstellungen, Bedürfnissen und Wünschen der Patientinnen und Patienten und der ihnen Nahestehenden orientieren sich die Begleiter im multiprofessionellen Team. In der Haus- und Facharztpraxis sind Medizinische Fachangestellte wichtige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Sorgen und Nöte der Betroffenen. Anhand von Fallbeispielen und Gesprächssituationen wird erarbeitet, wie der Umgang und die Kommunikation mit den Angehörigen wertschätzend gestaltet werden kann.
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Menschen zu jeder Zeit vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst zu einer Entscheidung fähig sind. Damit soll sichergestellt werden, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.
Die Fortbildung ist in vollem Umfang auf die Spezialisierungsqualifikation „Entlastende Versorgungsassistenz“ (EVA) bzw. „Nichtärztliche Praxisassistentin“ (NäPa) anrechenbar.
Die Veranstaltung schließt mit einer Lernerfolgskontrolle ab.
Wissenschaftliche Leitung
Dr. med. Birgit Bauer, Münster, FÄ für Allgemeinmedizin, FÄ für Anästhesiologie, ZB Palliativmedizin, ZB Spezielle Schmerztherapie, Palliativnetz Münster e. V.
Organisatorische Leitung
Elisabeth Borg, Leiterin Ressort Fortbildung der ÄKWL