Die Kenntnisse im Strahlenschutz müssen innerhalb von 5 Jahren aktualisiert werden. Ausschlaggebend für die Frist zur Aktualisierung ist hierbei das Datum auf Ihrer Kenntnisbescheinigung.
Sollten Sie die fristgerechte Aktualisierung versäumt haben, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ärztekammer bzw. Aufsichtsbehörde.
Kurs gem. Anlage 11 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin.
✔ Anerkannte Fortbildungsveranstaltung.
✔ Die Teilnahmebescheinigungen sind bundesweit gültig.