Um als Person mit abgeschlossener medizinischer Ausbildung Röntgenaufnahmen anfertigen zu dürfen, ohne dass der fachkundige Arzt unmittelbar anwesend sein und direkte Anweisung geben muss, sind Kenntnisse im Strahlenschutz (der „Röntgenschein“) erforderlich.
Nötig ist die Qualifikation für Medizinische Fachangestellte (MFA) oder Arzthelferinnen bspw. in der orthopädischen Praxis oder einer Röntgenabteilung.
Kurs gem. Anlage 8 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin.
✔ Anerkannte Fortbildungsveranstaltung.
✔ Die Teilnahmebescheinigungen sind bundesweit gültig.