Die vorliegende qualifizierende Fortbildung richtet sich an MFA und Berufe nach dem Pflegeberufegesetz, die bereits eine Berufserfahrung nachweisen können (siehe "Zugangsvoraussetzungen").
Im Qualifizierungslehrgang werden nachfolgende Handlungskompetenzen vermittelt:
Die MFA soll bei der Diagnose, Behandlung und Begleitung von Patienten in der neurologischen und/oder psychiatrischen Praxis arztentlastend und arztunterstützend tätig sein. Sie soll insbesondere
• ein/e qualifizierte/r Ansprechpartner/in für die besondere Klientel neurologisch/psychiatrisch Erkrankter sein.
• Situationen zusammenhängend und im Kontext komplexer neurologischer/psychiatrischer Erkrankungen einordnen.
• edukative Gruppen vorbereiten und als (Co-) Moderator/in fungieren.
• Patienten- und Angehörigenschulungen/ Informationsveranstaltungen gemeinsam mit dem Arzt entwerfen, vorbereiten und für Betroffene und deren (pflegende, betreuende) Angehörige /Partner in regelmäßigen Abständen durchführen.
• die Medikamenteneinnahme anleiten, überwachen und dokumentieren.
• an verlaufsbeurteilenden Untersuchungen im Rahmen der kontinuierlichen Versorgung chronisch neurologisch oder psychisch Erkrankter mitwirken, einschließlich der Erfassung und Dokumentation kognitiver, physischer, psychischer und sozialer Fähigkeiten und Defizite.
• Ressourcen und Defizite mit Hilfe standardisierter Tests bei chronisch und zumeist progredient verlaufenden neuropsychiatrischen Erkrankungen erfassen.
• Stigmata und Besonderheiten neurologisch/ psychiatrisch Erkrankter erkennen und entsprechend behutsam und umsichtig auf die Patienten einwirken.
Lerninhalte:
Neurologische und psychiatrische Untersuchung und Befunderhebung (12 Std.)
Neurologische und Psychiatrische Symptomlehre; Notfallmanagement (8 Std.)
Neurologische Krankheitsbilder; Patienten- und Angehörigenbegleitung (30 Std.)
Psychiatrische Krankheitsbilder; Patienten- und Angehörigenbegleitung (30 Std.)
Kommunikation und Gesprächsführung/PAT 1 (8 Std.)
Wahrnehmung und Motivation/PAT 2 (8 Std.)
Praktikum (24 Std.)
Am Ende des Lehrgangs findet eine schriftliche Lernerfolgskontrolle statt.
Gebühren:
PAT 1: 105 €
PAT 2: 105 €
NP: 1.050 € zzgl. 60 € Lernerfolgskontrolle
Falls eine Teilnahme noch nicht erfolgt ist, sind die beiden Fortbildungen PAT 1 und PAT 2 separat zu buchen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Nachweis einer Berufsausbildung und der erfolgreichen Prüfung zum/zur Medizinischen Fachangestellten oder
Nachweis einer Berufsausbildung und erfolgreichen Prüfung zum/zur Arzthelfer/in oder Nachweis einer Berufsausbildung und erfolgreichen Prüfung nach dem Pflegeberufegesetz (3-jährige Ausbildung).
Nachweis einer mindestens 18-monatigen Berufstätigkeit in einer neurologischen und/oder psychiatrischen Praxis/Fachabteilung/Fachambulanz oder
eine mindestens 18-monatige Berufstätigkeit in einer fachärztlichen Praxis und ein 16-wöchiges Praktikum (mit mindestens 128 Stunden) in einer neurologischen und/oder psychiatrischen Praxis/ Fachabteilung/ Fachambulanz. Das Praktikum ist in einem Zeitraum von 18 Monaten durchzuführen und muss die inhaltlichen Vorgaben der Carl-Oelemann-Schule umfassen.
Sie erhalten ein Zertifikat der Landesärztekammer Hessen, wenn folgende Vorausstzungen vorliegen:
Nachweis der Teilnahme an der Fortbildung in einem Zeitraum von höchstens 5 Jahren
Erfolgreiche Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle inkl. Nachweis der Hausbesuche
Anerkennung
Die Fortbildung kann bei Vorlage des Zertifikates bei der Aufstiegsfortbildung Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung als Wahlteil sowie bei der Fortbildung Nichtärztliche Praxisassistenz (anteilig) anerkannt werden.