Qualifizierungslehrgang Ambulantes Operieren
Der Qualifizierungslehrgang wird auf der Grundlage des 2019 modernisierten Fortbildungscurriculums der Bundesärztekammer "Ambulantes Operieren" durchgeführt.
Im Qualifizierungslehrgang werden folgende Handlungskompetenzen vermittelt:
Die/Der Medizinische Fachangestellte
• ist bei Diagnose, Therapie und Begleitung von Patienten in der ambulant operierenden Praxis arztentlastend und arztunterstützend tätig,
• berücksichtigt die rechtlichen und strukturellen Grundlagen für ambulante und belegärztliche Operationen, unterscheidet Indikationen und ist in der Lage, diese im Überblick den Patienten, den Angehörigen und ggf. den rechtlichen Betreuern im Rahmen von Informationsgesprächen in Absprache mit der behandelten Ärztin/dem behandelten Arzt zu erklären,
• leitet als qualifizierter Ansprechpartner die Patientinnen und Patienten in allen Maßnahmen der Operationsvorbereitung nach ärztlicher Anweisung an und koordiniert, ebenfalls nach ärztlicher Anweisung, postoperative Maßnahmen,
• führt handlungs- und prozessorientiert Planungs- und Organisationsmaßnahmen unter Berücksichtigung der weiteren im Qualitätsmanagement definierten Prozesse durch,
• wirkt als medizinische Fachkraft an der Seite der Ärztinnen/der Ärzte bei ambulanten Operationen mit,
• führt infektionsprophylaktische Maßnahmen fachkundig durch und wendet Medizinprodukte nach ärztlicher Delegation sachkundig an,
• bereitet Medizinprodukte sachgemäß auf,
• ist in der Lage, den physischen und psychischen Zustand der Patienten differenziert zu beobachten und adäquate Maßnahmen einzuleiten und
• führt fachspezifische Dokumentationsaufgaben durch.
Der insgesamt 94-stündige Lehrgang teilt sich auf in zwei Blöcke:
Block A (70 Std.): "Ambulantes Operieren" (AOP) mit den Lerninhalten:
- Rechtliche Grundlagen
- Medizinische und strukturelle Grundlagen
- Perioperatives Management
- Infektionsprophylaxe
- Medizinprodukte in der Anwendung
- Umgang mit Patienten und Angehörigen
- Patientenbeobachtung
- Best Practice
Block B (24 Std.): Sachkenntnis zur "Aufbereitung von Medizinprodukten" (SAC)
Zertifikat
Der/die Teilnehmer/-in erhält ein Zertifikat der Landesärztekammer Hessen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
1. Abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten, Arzthelfer/-in oder in einem vergleichbaren medizinischen Fachberuf
2. Nachweis einer mindestens 12-monatigen Tätigkeit in einer ambulant operierenden Einrichtung und/oder interventionell-kardiologischen Einrichtung und/oder interventionell-radiologischen Einrichtung
3. Erfolgreiche Teilnahme an der Lernerfolgskontrolle und aktive Teilnahme an den Fallübungen "Best Practice"
4. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Qualifizierungslehrgang "Aufbereitung von Medizinprodukten" (SAC)
Anerkennung
Die Fortbildung wird als Wahlteil bei der Aufstiegsfortbildung zum/zur Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung anerkannt.