Heil- und Hilfsmittelversorgung leicht gemacht!
Heil- und Hilfsmittelversorgung leicht gemacht!
Heilmittel sind persönlich zu erbringende, ärztlich verordnete medizinische Leistungen. Zu den Heilmitteln zählen Maßnahmen der Physiotherapie, der podologischen Therapie, der Ergotherapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie der Ernährungstherapie. Mit der Heilmittel-Richtlinie vom 01.01.2021 wurde die Heilmittelverordnung reformiert und damit deutlich vereinfacht. Es reicht ein einziges Formular (Muster 13) für alle Heilmittelverordnungen aus. Zum 01.01.2023 wurden die Indikationen für die Diagnosegruppen des langfristigen Heilmittelbedarfs in der Heilmittelversorgung erweitert. Neben Heilmitteln können Hilfsmittel verordnet werden. Verordnete Hilfsmittel (z.B. Einlagen, Prothesen, Gehhilfen und Pflegehilfsmittel) sollen Beeinträchtigungen ausgleichen, die Rehabilitation unterstützen oder Menschen mit bereits vorhandenen gesundheitlichen Risiken vor weiteren Risiken bei der Bewältigung ihres alltäglichen Lebens schützen. Trotz umfangreicher Versorgungsmöglichkeiten und einer vereinfachten Verordnung ist das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten. Im Hinblick auf regresssicheres Verordnen sind insbesondere die Diagnosegruppen des Besonderen Verordnungsbedarfs und des langfristigen Heilmittelbedarfs zu berücksichtigen.
Heilmittel
Heilmittelkatalog
Verordnungssystematik
Voraussetzung der Verordnung
Verordnungsfall
Orientierte Behandlungsmenge
Höchstmenge je Rezept
Verordnungsvordruck
Diagnosegruppen
Leitsymptomatik
Behandlungseinheiten
Therapiefrequenz / -bericht
Hausbesuch / Dringlicher Behandlungsbedarf
Anlage 3 zur Heilmittel-Richtlinie
Langfristiger Heilmittelbedarf
Vergleichbare Diagnosen
Besonderer Versorgungsbedarf
Kosten der Behandlung
Richtgrößen für Heilmittel
Blankoverordnung
Muster 13
Hilfsmittel
Hilfsmittel-Richtlinie
Versorgungsansprüche
Allgemeine Verordnungsgrundätze
Ausgeschlossene Hilfsmittel
Pflegehilfsmittel / Verbrauchsprodukte
Verordnungsformulare und Hinweise
Hilfsmittelverzeichnis