Datenschutz/Datensicherheit in der ambulanten Praxis
Inhalt
DATENSCHUTZ
Ärztliche Schweigepflicht einhalten und Dokumentation durchführen
Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen, Reichweite; Adressaten der Schweigepflicht
Einschränkungen der ärztlichen Schweigepflicht
Schweigepflichtentbindung durch Einwilligung
Gesetzliche Offenbarungspflichten/-befugnisse
Rechtsgrundlagen und Rechtsfolgen
Anforderungen bei unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern
Elektronische Dokumentation
Eigene Dokumentation und externe Dokumente
Aufbewahrungspflichten und Aufbewahrungsfristen
Einsichtnahme in Patientenakte
Datenschutzgrundlagen, -normen, -begriffe anwenden
Datenschutzgesetze u. a.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten
Erlaubnisse zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten
Erfordernis datenschutzrechtlicher Einwilligungen für besondere Datenverarbeitungsvorgänge
Rechte des Patienten (Betroffenenrechte)
Transparenz- und Informationspflichten
Auskunftsrecht des Patienten
Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung von Daten, Recht auf Datenübertragbarkeit
Technische und organisatorische Maßnahmen des Datenschutzes überwachen
Aufsichtsbehörden für den Datenschutz kennen
DATENSICHERHEIT
Ziele und Aufgaben von Datensicherheit kennen
Bedrohungsanalyse
Maßnahmen zur IT-Sicherheit
Elektronische Gesundheitskarte, elektronische Patientenakte, elektronischer Arztbrief einordnen
DATENVERARBEITUNG
Einsatzbereich organisieren
Anforderungen an Hard- und Software erfassen
QM in der Datenverarbeitung anwenden
Dokumentierte Informationen (Prozessbeschreibungen, Arbeits- und Verfahrensanweisungen, Flussdiagramme, Checklisten, Organigramme, Mitarbeiterschulungen
Datenschutzmanagement
Aufbau eines Datenschutzmanagements durchführen
Standard-Datenschutz-Modell anwenden
Dokumentations- und Berichtspflichten durchführen
Schulungskonzept entwickeln und anwenden
Ziele
Die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten qualifizieren - entsprechend des Curriculums "Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung" der Bundesärztekammer- dazu, die Funktion des Datenschutzbeauftragten wahrzunehmen.